Zweite Onlinebeteiligung
Liebe Teilnehmende,
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit zu einer zweiten Onlinebeteiligung des Prozesses Verkehrsberuhigung Altstadt nehmen. Diesmal können Sie uns Ihre persönliche Einschätzung zu den Leitzielen mitteilen, die Ergebnis einer Workshopphase mit zahlreichen Akteuren der Stadtgesellschaft (siehe Rückblick und Dokumentation vom 15. – 19. Oktober) sind und inhaltlich gefestigt werden sollen.
Im ersten Teil bitten wir Sie, uns anhand einer Zielbewertung (A-D) mitzuteilen, wie Ihre persönliche Einschätzung zu den jeweiligen Leitzielen ist.
Anschließend bitten wir Sie im zweiten Teil, fünf Leitziele auszuwählen und eigenständig zu priorisieren, die aus Ihrer Sicht von besonderer Bedeutung für eine Verkehrsberuhigung der Altstadt und den Prozess sind.
Zum Schluss haben Sie die Möglichkeit, uns in einem freien Textfeld weitere Hinweise mit auf den Weg zu geben, die wir im Prozess berücksichtigen sollten und müssten oder aus Ihrer Sicht bisher nicht betrachtet wurden.
Viel Spaß beim Beantworten wünscht Ihnen Ihr Projektteam Deine Altstadt Regensburg. Wir freuen uns über eine rege Beteiligung.
Der Online-Dialog gliedert sich in drei Beteiligungsmöglichkeiten:
1. Ziele: Einschätzung und Hinweise
2. Priorisierung der Ziele
3. Weitere Hinweise
1. Ziele: Einschätzung und Hinweise
Nennen Sie uns Ihre Einschätzung zu den erarbeiteten Leitzielen.
Ziel 1
Ziel 2
Ziel 3
Es wird ein stimmiges Gesamtkonzept erarbeitet, mit dem das Kfz-Aufkommen in der Altstadt (auf das notwendige Maß) reduziert wird. Die spezifischen Bedürfnisse der Anwohner, Lieferanten, Handwerker & Rettungskräfte sind zu berücksichtigen. Eine weitestgehende Bündelung von Kfz-Verkehren auf Parkplätzen am Rande der Altstadt ist anzustreben.
Ziel 4
Die Förderung von Park-&-Ride-/Park-&-Bike-Angeboten soll die Verkehrsentlastung innerhalb der (Alt-)Stadt fördern. Dafür sind insbesondere P+R-Kapazitäten in der Region, Parkplatzkapazitäten am Stadtrand, an den Einfallstraßen sowie Plätze an den zukünftigen Stadtbahnhaltestellen zu schaffen, die vom Bahn- und Busverkehr bedient werden (für eine hohe Nachfrage ist ein preislich attraktiver / gesonderter P&R-Tarif einzuführen).
Ziel 5
Ein klares Erschließungssystem ist zu entwickeln. Der generelle motorisierte Durchgangsverkehr ist zu vermeiden. Dies hat zur Konsequenz, dass viele Ziele in der Altstadt nicht mehr auf direktem und bisherigem Weg mit dem Kfz angefahren werden können.
Ziel 6
Die Zugänglichkeit sowohl im Hinblick auf das Parken als auch auf das Einfahren in die Altstadt mit dem Auto ist klarer zu regeln (ggfs. auch mit baulichen Maßnahmen wie Pollersystemen und stringenteren Regelungen der StVO) und auch zu kontrollieren. Für die Nutzergruppen (bspw. Anwohnende und Hotelgäste) sind somit alternative Angebote (z.B. Quartiersgaragen, Hotelshuttles) bereitzustellen und gesonderte StVO-Regelungen aufzuheben. Mitzudenken sind Angebote für mobilitätseingeschränkte Personen.
Ziel 7
Das Parken von Kfz im öffentliche Straßenraum wird sukzessive reduziert und auf Parkbauten verlagert. Nur mit Ausnahmeregelungen, z.B. mobilitätseingeschränkte Personen oder als Standort für Carsharing / Taxi, ist das Parken unmittelbar vor wichtigen Zielen (sind zu definieren) erlaubt. Parkplätze für Lastenräder sind zukünftig mitzudenken.
Ziel 8
Der Liefer- und Handwerkerverkehr in der Altstadt ist unter Berücksichtigung einer konsequenteren Regelung weiter zu gewährleisten. Eine stadtverträgliche Reglementierung der Lieferverkehre (z.B. Größe der Fahrzeuge, Lieferfenster, räumliche Anordnung, Emissionsreduktion) ist umzusetzen. Die Regelungen müssen stärker durchgesetzt und kontrolliert werden.
Ziel 9
Der Radverkehr soll in der Altstadt weiterhin möglich sein. Um Konflikte zu minimieren, sollen Fahrradrouten entlang der Hauptrouten der Altstadt ausgewiesen und so von den Fußgängern entkoppelt werden.
Ziel 10
Die Fußgängerbereiche in der Altstadt sind neu zu definieren und räumlich auszuweiten. Insbesondere bei zahlreichen Konflikten mit anderen Verkehrsmitteln sind weitere Fußgängerzonen (Radfahrer frei) ohne Sonderfreigabe (MIV/Hotelgäste frei) einzurichten, um einen sicheren Aufenthalt, Wegebeziehungen und eine städtebauliche Aufwertung zu ermöglichen.
Ziel 11
Die Wohnverkehrsstraßen sollten neu definiert werden (gesonderte StVO-Regelung, Pollerregelungen). Eine Zufahrt wird folglich nur für eine geringere Anzahl an Ausnahmetatbeständen weiterhin möglich sein.
Ziel 12
Die Altstadt wird unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes konsequent barrierearm gestaltet. Ziel ist die Schaffung einer für alle Personen leicht zugänglichen Altstadt. Angemessen dimensionierte Fußwege sind dafür auch auf Kosten anderer Verkehrsteilnehmer zu realisieren.
Ziel 13
Die Lebens- und Aufenthaltsqualität für Anwohner und Besucher soll durch eine Kfz-Verkehrsreduktion erhalten und verbessert werden. Plätze und Straßen in der Altstadt werden in ihrer Aufenthalts- und Flanierqualität gestärkt und entsprechend der Klimaanpassung (grüne und blaue Infrastruktur) umgestaltet. Dafür ist der Kfz-Parkraum auf den Plätzen und Straßen sowie der Kfz-Verkehr zu reduzieren.
Ziel 14
Die Altstadt wird neben der angestrebten Verkehrsreduktion durch eine einheitliche und angemessene Höchstgeschwindigkeit konsequent verkehrsberuhigt (z.B. Tempo 20/30), um die Konflikte zu minimieren, die Sicherheit für alle Beteiligten zu verbessern und die Aufenthaltsqualität zu erhöhen. Der verbleibende notwendige Verkehr wird durch entsprechende Verkehrslenkung in Erschließungsschleifen innerhalb der Altstadt gebündelt.
2. Priorisierung der 14 Ziele
Welche Ziele sind aus Ihrer Sicht am wichtigsten für die erfolgreiche Umsetzung einer verkehrsberuhigten Altstadt in Regensburg? Sie können bis zu fünf Ziele auswählen.
3. Weitere Hinweise
Haben Sie sonstige Hinweise, die Sie uns für den weiteren Prozess mit auf den Weg geben wollen?